
SCC
Sekretariat.
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Einführung.
In der deutschen Industrie werden Kontraktoren für
technische
Dienstleistungen und Personaldienstleister eingesetzt. Die
Kontraktoren
sind Unternehmer, die auf Grund eines Dienst- oder Werkvertrages
für ihren Auftraggeber bestimmte technische Dienst- oder
Werkleistungen erbringen. Personaldienstleister sind Unternehmen, die
Personal anderen Unternehmen überlassen und dort Arbeiten
gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG)
ausführen (z. B. in Raffinerien, chemischen Werken o.
ä.).
Durch ihr Firmenmanagement und durch das Verhalten ihrer Mitarbeiter
wirken die Kontraktoren und das überlassene Personal
wesentlich
auf den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-(SGU)-Standard
ihrer Auftraggeber und damit auch auf deren Qualitätsstandards
ein. Aus diesem Grunde prüfen die Unternehmen der Industrie
die
SGU-Management-Systeme der Kontraktoren und Personaldienstleister.
Bereits 1994 wurde in den Niederlanden das Zertifizierungssystem VCA
(Veiligheids Checklijst Aannemers) von dem Raad voor Accreditatie
(Niederländischer Akkreditierungsrat RvA) zugelassen. Nach
dessen
erfolgreicher Einführung wurde im September 1995 ein an
deutsches
Recht angepasstes SCC-Zertifizierungssystem entwickelt und von der TGA
- Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH in das
deutsche
Akkreditierungssystem aufgenommen.
Inzwischen hat sich eine europäische SCC-Plattform etabliert,
in
der zurzeit die Sektorkomitees aus Belgien, Deutschland, den
Niederlanden und Österreich beteiligt sind.
Hauptaufgabe
dieser SCC-Plattform ist u. a. die Vergleichbarkeit der Systeme und die
gegenseitige Anerkennung zu gewährleisten.
Das SCC-/SCP-Zertifikat kann gemeinsam mit anderen Zertifikaten, z. B.
DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 erworben werden.
Des Weiteren ist das Verfahren auch von produzierenden Unternehmen ohne
Einschränkung anwendbar.
SCC-Regelwerk.
Das SCC-Regelwerk beschreibt die Vorgehensweise, die bei der
Zertifizierung von Kontrakoren nach SCC (Sicherheits Certifikat
Contraktoren) anzuwenden ist. Es behandelt sowohl den eigentlichen
Zertifizierungsprozess als auch die Anforderungen, die an alle daran
Beteiligten gestellt werden. Es enthält u.a. die
SCC-Checkliste
(Dok. 003) und die SCP-Checkliste (Dok. 023). Bezugsquelle
Zertifizierungssystem.
Das Zertifizierungssystem wird in zwei Industriebereiche
(Scopes) unterteilt:
Scope I - Kontraktoren/produzierendes Gewerbe (SCC),
Scope II - Personaldienstleister (SCP).
Die Grundlage des Zertifizierungssystems bilden zwei Fragenkataloge:
die SCC-Checkliste und die SCP-Checkliste.
SCOPE
I (SCC)
Bei der SCC-Zertifizierung wird zwischen 2 Zertifikaten unterschieden:
SCC* und SCC**.
SCC* =
eingeschränktes Zertifikat
Dieses eingeschränkte Zertifikat beurteilt die
SGU-Management-Aktivitäten direkt am Arbeitsplatz und ist in
der
Regel für kleine Unternehmen (≤ 35 Mitarbeiter
einschließlich Zeitarbeitskräfte und Praktikanten im
gesamten Unternehmen) bestimmt.
Für den Erhalt dieses Zertifikates müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
a) Pflichtfragen
Die mit einem „ */** „ in der SCC-Checkliste (Dok.
003)
gekennzeichneten 27 Pflichtfragen müssen zu 100 %
erfüllt
sein. Alle weiteren, in der SCC-Checkliste aufgeführten
Ergänzungsfragen müssen nicht beantwortet werden.
b) Unfallstatistiken
Mit der betrieblichen Unfallstatistik ist die Einhaltung der
SCC-Schwellenwerte nachzuweisen.
SCC** =
uneingeschränktes Zertifikat
Neben den unter SCC* genannten Beurteilungskriterien wird hierbei auch
das SGU-Management-System des Unternehmens beurteilt. Dieses Zertifikat
ist für Unternehmen bestimmt, die mehr als 35 Mitarbeiter
einschließlich Zeitarbeitskräfte und Praktikanten im
gesamten Unternehmen beschäftigen. Unternehmen, die weniger
als 35
Mitarbeiter beschäftigen, jedoch Subunternehmer (Werkvertrag)
für technische Dienstleistungen einsetzen, benötigen
das
SCC**-Zertifkat.
Für den Erhalt dieses Zertifikates müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
a) Pflichtfragen
Die mit „ */** „ und „ ** „ in
der
SCC-Checkliste (Dok. 003) gekennzeichneten 37 Pflichtfragen
müssen
zu 100 % erfüllt sein.
b) Unfallstatistiken
Mit der betrieblichen Unfallstatistik ist die Einhaltung der
SCC-Schwellenwerte nachzuweisen.
c) Punktebewertung
Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen zu beantworten.
Es
müssen mindestens 5 der möglichen 10
Ergänzungsfragen
positiv beantwortet werden. Aus diesem Grunde muss für das
SCC**-Zertifikat eine vollständige Bewertung des Unternehmens
gemäß der SCC-Checkliste erfolgen.
SCOPE
II (SCP)
Das SCC-Zertifikat gemäß SCP-Checkliste
können
ausschließlich Personaldienstleister erlangen, die ein
SGU-Managmentsystem implementiert haben.
Für den Erhalt dieses Zertifikates müssen folgende
Bedingungen erfüllt sein:
a) Pflichtfragen
Die mit einem „ * „ in der SCP-Checkliste (Dok.
023)
gekennzeichneten 29 Pflichtfragen müssen zu 100 %
erfüllt
sein.
b) Punktebewertung
Neben den Pflichtfragen sind Ergänzungsfragen zu beantworten.
Es
müssen mindestens 3 der möglichen 5
Ergänzungsfragen
positiv beantwortet werden.
Ausbildung
von Führungskräften
und Mitarbeitern.
Ein wesentlicher Bestandteil des SCC sind die Forderungen, die an die
Ausbildung von Mitarbeitern und Führungskräften der
Kontraktorenfirmen gestellt werden. Um einen einheitlichen
Ausbildungsstandard zu gewährleisten, wurden
Ausbildungsinhalte,
Ausbildungszeiten und Prüfkriterien verbindlich festgelegt.
Bei Einsatz der
Mitarbeiter im Inland ist diese Forderung bei
Einhaltung des Dok.
016 erfüllt, d. h.Schulung und
Prüfung
kann unternehmensintern durchgeführt werden, wenn mit der
Durchführung eine Person beauftragt wird, die die
Qualifikation
zur Fachkraft
für Arbeitssicherheit nachweisen kann.
Sollten Mitarbeiter
im Ausland eingesetzt werden, empfiehlt sich eine
Prüfungsabnahme durch eine neutrale,
zugelassene Stelle unter
Anwendung des Dok.
018, da in den
Niederlanden ausschließlich
Mitarbeiterprüfungen
anerkannt werden, die bei einer neutralen Stelle erfolgreich abgelegt
wurden und mit einer Urkunde nachgewiesen sind, die das SCC-Logo
enthält. Beschäftigte ohne einen solchen Nachweis
erhalten
oft keinen Zutritt auf das jeweilige Werksgelände in den
Niederlanden (Dok. 018).
Wir bitten um Beachtung der Mitteilung “(on)geldigheid in Duitsland verkregen persoonscertificaten” des SSVV vom 31.05.2010, die unter http://www.vca.nl/nieuws.aspx abrufbar
ist.
Die Ausbildung der Führungskräfte
kann
unternehmensintern,
durch externe Schulungsorganisationen oder im Selbststudium vorgenommen
werden. Die Prüfung hingegen darf nur durch eine vom U-SK SCC zugelassene
Prüfungsorganisation
abgenommen werden (Dok.
017).
Zertifizierungsverfahren.
Ein Unternehmen, das sich zertifizieren lassen möchte, wendet
sich
an einen akkreditierten SCC-Zertifizierer
und bittet um Bewertung nach
dem Regelwerk Sicherheits Certifikats Contraktoren (SCC). Nachdem der
Zertifizierer alle SCC- bzw. SCP-relevanten Betriebsangaben erhalten
hat, unterbreitet er dem Antragsteller ein Angebot.
Nach Annahme des Angebotes übersendet das zu zertifizierende
Unternehmen alle zur Beantwortung der Pflichtfragen relevanten
Unterlagen, die dem Auditor einen Einblick in das SGU-Management
gewähren, d.h. es muss eine umfassende Dokumentation
vorhanden
sein.
Nach Durchsicht der Unterlagen kann die Bewertung bzw. Auditierung
erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Unternehmen wird ein
Auditplan
erarbeitet, in dem aufgeführt ist, welche Bereiche und/oder
Arbeitsstätten/Baustellen der Unternehmensorganisation
auditiert
werden. Die Bewertung erfolgt anhand der Kriterien der SCC- bzw.
SCP-Checkliste.
Nach der erfolgreichen Auditierung erteilt der Zertifizierer ein
Zertifikat.
Während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats (drei
Jahre)
muss sich der Zertifizierer regelmäßig (mindestens
einmal
jährlich) von der Gültigkeit des Zertifkates
überzeugen.
Hierfür führt er Überwachungsaudits
durch.
Diese
periodischen Audits basieren wiederum auf einem Auditplan, der vom
Auditor erstellt wurde. Bei den Audits muss sichergestellt werden, dass
alle für das SGU-Managementsystem relevanten Arbeiten
mindestens
einmal während der Dreijahresperiode ausgewertet werden.
Vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikates kann das
Unternehmen
eine Zertifikatsverlängerung beantragen. In diesem Fall hat
der
Zertifizierer in einem Wiederholungsaudit
die komplette Bewertung
durchzuführen.
Vorteile des SCC.
Das SCC ist so aufgebaut, dass es von allen Industriezweigen ohne
Probleme übernommen werden kann
Es handelt sich um ein System, welches die Möglichkeit
eröffnet, das SGU-Verhalten der in der Großindustrie
beschäftigten Kontraktunternehmen positiv zu beeinflussen.
Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Vertragspartnern
werden durch vergleichbare Managementsysteme vermieden.
Der bereits jetzt sehr hohe SGU-Standard der
Mineralölindustrie sowie anderer Industriezweige kann weiter
angehoben werden.
Die Kosten beider Vertragspartner können gesenkt werden, da
die
Zeiten störungsfreien Betriebs steigen und aufwendige
Auditierungen diverser Auftraggeber entfallen.
Das SCC kann gemeinsam mit anderen Zertifikaten (z. B. DIN EN ISO
9001:2000 oder DIN EN ISO 14001:2006) erworben werden.
Die Ausfallzeiten von Maschinen und Anlagen werden reduziert.
Die Praxis zeigt, dass die Steigerung des
Sicherheitsbewußtseins
der Mitarbeiter die Unfallhäufigkeit reduziert und somit die
finanzielle Belastung der Betriebe senkt.
Die Rechtssicherheit wird deutlich gesteigert.
Mit dem Erwerb des SCC werden Wettbewerbsvorteile erreicht.
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